Angeschlossene Institute

Die Ombudsfin asbl ist zuständig für Beschwerden gegen verbundene Finanzinstitute.

Für Finanzinstitute

  • Lesen Sie hier (Französisch), wie ein Finanzinstitut der Ombudsfin asbl beitreten kann. 

Für Kunden von Finanzinstituten

Alle Mitgliedsinstitute des belgischen Bundesverbandes des Finanzsektors (Febelfin vzw), die ihre Dienstleistungen Privatpersonen anbieten, sind automatisch Mitglieder der Ombudsfin vzw.

  • Klicken Sie hier (En), um auf die Liste der Febelfin asbl Mitglieder zuzugreifen.

Andere Finanzdienstleister

Andere Finanzdienstleister können Mitglied der Ombudsfin asbl werden.

Einige Kategorien von Dienstleistern sind sogar dazu verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Bank- und Anlagevermittler sowie für einzelne Kreditgeber und Kreditvermittler.

  • Klicken Sie hier (En) für eine Liste der Vermittler von Bank- und Wertpapierdienstleistungen.
  • Klicken Sie hier (En) für eine Liste der Kreditgeber.
  • Klicken Sie hier (En) für die Liste der Konsumentenkreditvermittler.
  • Klicken Sie hier (En) für eine Liste der Hypothekenvermittler.
  • Klicken Sie hier für eine Liste zugelassener Zahlungsinstitute in Belgien
  • Klicken Sie hier für eine Liste zugelassener E-Geld-Institute in Belgien

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestellen einiger Mitglieder von Ombudsfin vzw. Wenn das Finanzinstitut nicht auf der Liste aufgeführt ist, geben Sie in Ihrer Mitteilung an das betroffene Finanzinstitut einfach klar und deutlich an, dass es sich um eine Beschwerde handelt oder dass Ihre Post für die Beschwerdestelle bestimmt ist.

249 gefundene Ergebnisse