Verfahren

Vor der Einreichung. Ihre Beschwerde muss zuerst an die zuständige Abteilung des betroffenen Finanzinstituts weitergeleitet werden.

Einreichung. Sie können Ihre Beschwerde bei Ombudsfin per Brief, E-Mail oder Fax einreichen oder unser Online-Formular verwenden. In jedem Fall müssen Sie die Beschwerde schriftlich einreichen. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald die Beschwerde bei der Abteilung eingeht.

Zulässigkeit. Die Zuständigkeit von Ombudsfin ist klar definiert. Eine erste Prüfung der Beschwerde wird feststellen, ob sie den Zulässigkeitskriterien entspricht.

Bearbeitung. Wenn die Beschwerde zulässig ist, wird sie von einem Berater bearbeitet. Wir werden mögliche Lösungen für das Problem prüfen. Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Komplexität des Problems ab.

Stellungnahme des Ombudsmanns. Am Ende der Mediationsphase wird der Ombudsmann Stellung beziehen und eine Stellungnahme abgeben. Er kann auch Empfehlungen aussprechen.

Die Empfehlung wird dem Beschwerdeführer mitgeteilt.

Dokumente: